Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt auf der Instagram-Seite von ZAM München (im Folgenden: Veranstalter). Gewinnen kann jeder, der in der Zeit vom 22.07.2026 bis 02.08.2026 23:59 Uhr folgendes (alle drei Schritte) bei Instagram macht:
Alle Teilnehmerinnen/Teilnehmer, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, haben die Chance zu gewinnen. Verlost werden auf Instagram insgesamt 2 Gutscheinbundle für Stores im ZAM: 1 Gutscheinbundle für dm im Gesamtwert von 90 € sowie 1 Gutscheinbundle für TK Maxx im Gesamtwert von 90 €.
Die Gewinner werden per Losverfahren ermittelt und auf Instagram als Antwort auf ihren Kommentar bekannt gegeben mit der Aufforderung, sich per Privatnachricht beim ZAM München zu melden. Die Gewinner sind dazu verpflichtet, sich innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Bekanntgabe zu melden. Meldet sich der Gewinner/die Gewinnerin nicht innerhalb dieser Frist, verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos und es wird gegebenenfalls neu ausgelost. Eine Auszahlung des Gewinns in Form von Bargeld ist nicht möglich.
Schadenersatzansprüche gegenüber den Veranstaltern, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel stehen, sind – innerhalb des gesetzlich Zulässigen – unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstalter haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ferner haften die Veranstalter nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Gewinnspiel-Internetseite bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt sowie Angriffen Dritter gegen die Gewinnspiel-Internetseite. Die Veranstalter werden jedoch alles unternehmen, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Gewinnspiel-Internetseite sicherzustellen. Weiterhin übernehmen die Veranstalter keine Garantie dafür, dass die Gewinnspiel-Internetseite auf dem jeweiligen Teilnehmerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig ist.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels ist die Town House Munich GmbH, Tölzer Str. 1, 82031 Grünwald (die „Veranstalter“) und die mit der Betreuung der ZAM München Instagram- und Facebook-Seite für die Weiterverarbeitung beauftragte Agentur, Melters Werbeagentur GmbH, Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf. Die Veranstalter gewähren im Rahmen des Gewinnspiels den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachten alle diesbezüglichen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Veranstalter werden keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten - soweit diese in diesen Teilnahmebedingungen nicht bereits genannt sind - oder Adressdaten verkaufen. Eine Weiterleitung findet nur an die mit der Betreuung der ZAM München Instagram- und Facebook-Seite beauftragte Agentur, Melters Werbeagentur GmbH, Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf, statt. Die Verarbeitung Ihrer Daten wird auf Ihre Einwilligung gestützt (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO) und ist zur Teilnahme an dem Gewinnspiel erforderlich. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit gegenüber dem Veranstalter widerrufen, wodurch eine Teilnahme am Gewinnspiel jedoch nicht mehr möglich ist. Die Plattformen Instagram und Facebook sind Teil des Gewinnspiels. Der Veranstalter/der Verantwortliche hat somit keinerlei Einfluss auf die Verarbeitung der Daten durch Instagram und Facebook. Die Datenschutzrichtlinie von Instagram ist unter https://privacycenter.instagram.com/policy, die von Facebook unter https://www.facebook.com/privacy/policy/ einsehbar. Ihre Daten werden ausschließlich dann in ein Drittland i.S.d. Art. 44 ff. DS-GVO übertragen, wenn dies die Datenschutzrichtlinie von Instagram bzw. Facebook vorsieht. Wenn Sie an dem Gewinnspiel teilnehmen, erheben wir folgende Informationen:
Wenn Sie zu den Gewinnern des Gewinnspiels gehören, erheben wir folgende weitere Informationen:
Der Zweck der Verarbeitung liegt in der Teilnahme und ggf. der Übergabe der Gewinne des Gewinnspiels an die Gewinner. Die Veranstalter speichern die personenbezogenen Daten der jeweiligen Teilnehmerinnen/Teilnehmer ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels und löschen diese spätestens 30 Tage nach Gewinnspielende. Die Gewinner/Gewinnerinnen erklären sich zudem damit einverstanden, dass ihre zusätzlich erhobenen Daten bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist für Rechtsansprüche und dem Ablauf der Gültigkeitsdauer der Gutscheine gespeichert werden. Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer haben das Recht,
Die Veranstalter behalten sich vor, Teilnehmer/Teilnehmerinnen vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn gerechtfertigte Gründe, wie z. B. Manipulation, Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder unwahre Angaben zur Person, vorliegen. Ein Anspruch auf die Teilnahme oder den Gewinn besteht nicht.
Die Veranstalter behalten sich vor, den Modus des Gewinnspiels jederzeit und ohne Vorankündigung zu verändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist. Bereits gewonnene Preise bleiben davon unberührt. Sofern eine Änderung oder vorzeitige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, können die Veranstalter von diesem Schadenersatz verlangen.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer die hier aufgeführten Regelungen in vollem Umfang. Die Konditionen sind online für alle Teilnehmer kostenlos zugänglich und können auf Anfrage auch per E-Mail zugesandt werden. Eine postalische Zusendung ist nicht möglich. Der Gewinner / die Gewinnerin willigt mit der Teilnahme in eine Namensnennung ein. So darf der Name des Gewinners / der Gewinnerin auf den Plattformen Facebook und Instagram namentlich erwähnt werden. Die Einwilligung zur Namensnennung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Eine finanzielle Gegenleistung kann für die Nutzung des Namens nicht eingefordert werden.
Sollten einzelne hier aufgeführte Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung teleologisch am nächsten kommen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Regelungen als lückenhaft erweisen.